Kindertagesbetreuung:
Ab 1. September 2023 gelten neue Beiträge
Die Landeshauptstadt Dresden setzt ab dem 1. September 2023 für die Kindertagesbetreuung in Dresdner Kitas und Horten sowie in der Kindertagespflege neue Elternbeiträge fest.
- Für Eltern mit Kindern in der Krippe und Kindertagespflege, im Kindergarten und im Hort steigen die Elternbeiträge moderat zwischen 2,2 Prozent und 4,7 Prozent.
- Für Eltern mit Kindern in einem Hort an Förderschulen steigen die Elternbeiträge um knapp 15 Prozent.
Der vom Stadtrat beschlossene, sich jährlich reduzierende Bemessungssatz ist bei den neu festgesetzten Elternbeiträgen berücksichtigt. Der Grund für die dennoch notwendige Steigerung der Beitragshöhe sind die stark gestiegenen Personal- und Sachkosten aller Dresdner Kitas und Horte im vergangenen Jahr.
Die entsprechende Betriebskostenübersicht steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 3. Juli 2023 unter www.dresden.de/amtsblatt
Vergleich der Elternbeiträge zum 1. September 2022 und zum 1. September 2023:
Betreuungsform | Elternbeitrag | Elternbeitrag | in Euro | in % |
Krippe/Kindertagespflege, | 232,88 Euro | 226,28 Euro | 6,60 Euro | 2,91 |
Kindergarten, | 169,30 Euro | 165,66 Euro | 3,64 Euro | 2,20 |
Hort, | 99,60 Euro | 95,09 Euro | 4,51 Euro | 4,75 |
Hort an Förderschulen, | 139,20 Euro | 121,05 Euro | 18,16 Euro | 15,00 |
Entsprechend der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten des Vorjahres angepasst.
- Für verheiratete Eltern bzw. Lebensgemeinschaften mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflegestelle oder einen Hort an Förderschulen besuchen, erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags durch eine Staffelung für die einzelnen Zählkinder.
- Dabei werden für das zweite Zählkind 60 Prozent der ungekürzten Elternbeiträge erhoben. Für Alleinerziehende erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags um 15 Prozent.
- Demnach zahlen Alleinerziehende für das erste Zählkind 85 Prozent statt 100 Prozent und für das zweite Zählkind 45 Prozent statt 60 Prozent des regulären Elternbeitrags.
- Ab dem dritten Zählkind werden grundsätzlich keine Elternbeiträge erhoben.
- Weiterhin können Eltern eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrags beantragen, wenn sie Sozialleistungen erhalten oder ihnen wegen ihres niedrigen Einkommens die Zahlung der Elternbeiträge nicht zugemutet werden kann.
Link für Übersicht der neuen Elternbeiträge
Eine detaillierte Übersicht der neuen Elternbeiträge sowie über die Voraussetzungen für die Übernahme oder Erlass des Elternbeitrags werden unter www.dresden.de/elternbeitraege bereitgestellt.